National Single Window wird in Hamburg zunächst nicht verbindlich

Knapp eine Woche vor dem geplanten Scharfschalten des sog. National Single Windows musste des Bundesverkehrsministerium heute einräumen, dass es an einer bundesgesetzlichen Regelung zur verpflichtenden Anwendung des NSW fehlt. Dieses soll bis zum Jahresende nachgeholt werden. Auch in Schleswig-Holstein und Hamburg fehlt es weiterhin an den notwendigen landesgesetzlichen Grundlagen. D.h., dass zumindest in Hamburg und Schleswig-Holstein keine Verpflichtung bestehen wird, die Meldungen auf elektronischen Weg, z.B. direkt über das NSW oder einem Provider, abzugeben. Auch nach dem 1. Juni 2015 können die bisherigen Meldewege eingehalten werden - Sanktionen wird es keine geben. Wer allerdings das NSW nutzen will, kann dieses gerne tun. Alle Hamburger Behörden sollen angebunden sein, in Schleswig-Holstein ist dieses nicht der Fall. Dagegen schreiben die Hafenverordnungen in Bremen, Mecklenburg und Niedersachsen elekronische Meldewege ab dem 1. Juni 2015 vor. Einzig bei der Gefahrgutmeldung ist eine elektronische Meldung unter Angabe der VISIT-ID verbindlich vorgeschrieben. Hier können aber auch weiterhin die bisherigen Wege, z.B. GEGIS genutzt werden. Damit dürfte der Versuch einer einheitlichen Umsetzung der RL 2010/65 EU endgültig gescheitert sein.