Seit dem 23. Juli ist auch in Hamburg die elektronische Abgabe der Meldeformalitäten für Schiffe möglich. Durch die Änderung der §§ 7 und 28 der Hafenverkehrsordnung ist spätestens 24 Stunden vor dem Einlaufen oder spätestens beim Verlassen des letzten Hafens, der Schiffsname, das Unterscheidungsignal und Flagge, die Größe und der Tiefgang, der Schiffsmakler, die Ankunftszeit bzw. -tag sowie ferner - und das ist neu - die Anlaufreferenznummer (VISIT-ID) anzugeben.
Ebenfalls neu ist, dass die Meldepflicht auch als erfüllt gilt, wenn sie elektronisch über das sog. National Single Window erfolgt. Durch die Formulierung ist klargestellt, dass die genannte Meldung bis auf weiteres auch auf dem herkömmlichen Weg abgegeben werden kann. Gleiches gilt für die Gefahrgut- und die Brandschutzverordnung für den Hamburger Hafen sowie für das Hafensicherheitsgesetz.