Aktuelles

Seit dem 23. Juli ist auch in Hamburg die elektronische Abgabe der Meldeformalitäten für Schiffe möglich. Durch die Änderung der §§ 7 und 28 der Hafenverkehrsordnung ist spätestens 24 Stunden vor dem Einlaufen oder spätestens beim Verlassen des letzten Hafens, der Schiffsname, das Unterscheidungsignal und Flagge, die Größe und der Tiefgang, der Schiffsmakler, die Ankunftszeit bzw. -tag sowie ferner - und das ist neu - die Anlaufreferenznummer (VISIT-ID) anzugeben.

Ebenfalls neu ist, dass die Meldepflicht auch als erfüllt gilt, wenn sie elektronisch über das sog. National Single Window erfolgt. Durch die Formulierung ist klargestellt, dass die genannte Meldung bis auf weiteres auch auf dem herkömmlichen Weg abgegeben werden kann. Gleiches gilt für die Gefahrgut- und die Brandschutzverordnung für den Hamburger Hafen sowie für das Hafensicherheitsgesetz.

In einer Zeremonie an der Berufsschule wurde heute der aktuelle Prüfungsdurchgang der Schifffahrtskaufleute verabschiedet. Insgesamt wurden 83 Prüflinge (50 Linie + 33 Tramp) geprüft. Bestanden haben 79 Prüflinge (95%). 34 Prüflinge waren weiblich (41%). Die Durchschnittsnote war eine 3,0 im Schnitt erreichten die Prüflinge 370 Punkte (74%).

Erstmals wurden in dem Bereich „Linie“ mit Frau Annika Albers (NYK Line) und Herrn Jonas Quittkat (MSC) zwei punktgleiche Prüflinge (je 441 Punkte) ausgezeichnet. Im Bereich TRAMP wurde Herr Sören Iven von Oldendorff Carriers ausgezeichnet. Herr Iven ist zugleich Bester des Prüfungsdurchgangs mit 461 Punkten. Als Zeichen der Anerkennung erhielten alle drei Prüflinge jeweils eine kleine Goldmünze, die von der Vereinigung Hamburger Schiffsmakler und Schiffsagenten e.V. dem Verein Hamburger Rheder e.V. und dem Nautischen Verein zu Hamburg e.V. gestiftet wurde

The 67. Eisbein Dinner will take place on the 6 of November 2015. Further Details will published in due cource.

Knapp eine Woche vor dem geplanten Scharfschalten des sog. National Single Windows musste des Bundesverkehrsministerium heute einräumen, dass es an einer bundesgesetzlichen Regelung zur verpflichtenden Anwendung des NSW fehlt. Dieses soll bis zum Jahresende nachgeholt werden. Auch in Schleswig-Holstein und Hamburg fehlt es weiterhin an den notwendigen landesgesetzlichen Grundlagen. D.h., dass zumindest in Hamburg und Schleswig-Holstein keine Verpflichtung bestehen wird, die Meldungen auf elektronischen Weg, z.B. direkt über das NSW oder einem Provider, abzugeben. Auch nach dem 1. Juni 2015 können die bisherigen Meldewege eingehalten werden - Sanktionen wird es keine geben. Wer allerdings das NSW nutzen will, kann dieses gerne tun. Alle Hamburger Behörden sollen angebunden sein, in Schleswig-Holstein ist dieses nicht der Fall. Dagegen schreiben die Hafenverordnungen in Bremen, Mecklenburg und Niedersachsen elekronische Meldewege ab dem 1. Juni 2015 vor. Einzig bei der Gefahrgutmeldung ist eine elektronische Meldung unter Angabe der VISIT-ID verbindlich vorgeschrieben. Hier können aber auch weiterhin die bisherigen Wege, z.B. GEGIS genutzt werden. Damit dürfte der Versuch einer einheitlichen Umsetzung der RL 2010/65 EU endgültig gescheitert sein.

Der vierte Schifffahrtsdialog findet am Montag, den 8. Juni 2015, von 10.00 bis 15.30 Uhr im Albert-Schäfer-Saal der Handelskammer Hamburg (Adolphsplatz 1, 20457 Hamburg) unter Beteiligung des Zentralverband Deutscher Schiffsmakler e.V. statt. Im Fokus der Beratungen werden neben aktuelle Umweltschutzthemen, z.B. SECA, und Maßnahmen zum Erhalt einer qualifizierten Mitarbeiterschaft stehen.Wir würden uns freuen, Sie beim 4. Hamburger Schifffahrtsdialog begrüßen zu können. Das Programm liegt anbei. Bitte melden Sie sich bis zum 1. Juni 2015 kostenlos an unter: www.hk24.de/schifffahrtsdialog

Die Anrainerstaaten der SECA-Gebiete haben angekündigt, dass die Einhaltung der strengeren Vorgaben ab dem 1. Februar 2015 stärker kontrolliert werden sollen.
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(13.3.2015) Nachdem es zunächst den Anschein hatte, dass sich der Aufwärtstrend des New ConTex verlangsamen würde, gewann der Index wieder weiter an Fahrt. So konnte der von der Vereinigung Hamburger Schiffsmakler und Schiffsagenten e.V.herausgebende New ConTex im Wochenverlauf weitere sechs Punkte zulegen und steht nunmehr bei 429 Punkten.
Von dieser günstigen Entwicklung konnten alle beobachteten Schiffsgrößen profitieren, wenngleich die größeren erneut in stärkerer Maße. Nachdem die 2.500 TEU-Klasse sich in den letzten Wochen recht schwach entwickelte, ist bei diesem Segment derzeit der stärkste Zuwachs zu beobachten (+ 2,7% bei 24 Monaten bzw. +2,6% bei 12 Monaten). Dagegen entwickeln sich die die Zuwächse bei den 1.100 und 1.700 TEU-Einheiten schwerfälliger. Doch auch hier ist weiterhin ein Aufwärtstrend zu beobachten, wenngleich dieser etwas moderater ausfällt.
Auch die 4250 TEU-Einheiten setzten ihren Erholungstrend fort, gleichwohl sind aktuell bei den anderen Einheiten ohne Ladegeschirr insbesondere bei längeren Laufzeiten sogar höhere Zuwachsraten zu beobachten.

Mit Wirkung zum 1. Januar 2015 sind die neusten Änderungen der Lotstarifverordnung in Kraft getreten. So steigt die Lotsabgabe um acht Prozent. Dagegen bleibt das Lotgeld in den Revieren Elbe, Jade Kieler Förde, Trave und Weser unverändert. Zu Steigerungen kommt es in den Revieren Ems, Flensburger Förde und NOK. Eine Absenkung gibt es im Revier Wismar/Rostock/Stralsund. Weitere Einzelheiten können bei der Geschäftsstelle abgerufen werden.

Die im Juni 2014 angekündigten Erhöhungen des Hafenlotsentarifs sind nunmehr mit Wirkung zum 17. Oktober 2014 in Kraft getreten. Wie berichtet, steigen die Tarife um 5,44%. Dabei sind 1,38% für die aus Sicherheitsgründen notwendige Ausstattung der Hafenlotsenbrüderschaft mit sog. PPU´s vorgesehen
PDF Hafenlotstarifordnung_Oktober_2014.pdf herunterladen

Die Weltgesundheitsbehörde WHO sieht trotz der Ebola-Seuche keine Notwendigkeit zur Einschänkung des Verkehrs oder des Handels mit den betroffenen westafrikanischen Staaten
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