Aktuelles

(3.3.2017) Das gesetzliche Regelwerk für die Seeschifffahrt macht die EU zu einem attraktiven Standort für Reeder. Aber: Für das weitere Wachstum des Sektors sei es unabdingbar, dass die Union ihre Politik an die globale Orientierung der Seeschifffahrt anpasst. Nur so lasse sich auf Dauer die internationale Konkurrenzfähigkeit der heimischen Schiffseigner stärken. Das ist die Quintessenz einer 60-seitigen Expertise der Beratungsfirma Monitor Deloitte mit dem Titel „Wettbewerbsstudie der EU-Schifffahrt“.

Auftraggeber ist der europäische Reederverband  (ECSA), der die Untersuchung während der Europäischen Schifffahrtswoche in Brüssel vorlegte. ECSA will mit den im Vergleich zu fünf anderen wichtigen Schifffahrtsstandorten ermittelten Resultaten die Überarbeitung der maritimen EU-Strategie beeinflussen.

Generell habe die EU einen Rahmen, der die EU-Schifffahrtsunternehmen international durchaus konkurrenzfähig macht. Aber auf einigen Feldern sorge das Regelwerk für eine geringere Wettbewerbskompetenz als die Forscher sie in Singapur, Hong Kong, Dubai, Shanghai oder Vancouver ermittelt haben. ECSA fordert daher unter anderem und verkürzt dargestellt mehr Flexibilität bei den Beihilferegelungen sowie mildere Regeln für das Führen einer EU-Flagge. Die aktuellen gesetzlichen Vorgaben bindet die Tonnagesteuer an die Flagge und beschränken damit nach Ansicht der Analysten die operationelle Freiheit der Reeder. Und sie beschleunigen deren Tendenz, ihre Schiffe unter den Flaggen von Steuerparadiesen fahren zu lassen. Das bedeute negative Folgen für die heimatlichen Volkswirtschaften.

Für die weiteren Einzelheiten der Studie verweisen wir auf den Anhang. Die Studie steht auch auf der Homepage des europäischen Reederverbands zum Download bereit:

 

http://www.ecsa.eu/9-latest-news/300-eu-shipping-policy-is-solid-but-needs-a-stronger-global-orientation-to-sustain-further-growth

Große Schiffe können besser manövrieren, Liegeplätze flexibler vergeben werden, und die nautische Sicherheit wurde erhöht: Voll im Zeit- und Budgetplan hat die Hamburg Port Authority (HPA) heute offiziell das Projekt Anpassung Einfahrt Vorhafen abgeschlossen. Ein Gewinn sowohl für die Container-  als auch Kreuzschifffahrt, denn mit der vergrößerten Vorhafen-Einfahrt hat die HPA einerseits die nutzbaren Tide-Zeitfenster für das Ein- und Auslaufen und den Manövrierraum großer Schiffe im Bereich Tollerort erweitert. Andererseits kann die Breitenrestriktion für Kreuzfahrtschiffe am Cruise Center Altona von 32,3 Metern auf 40 Meter erhöht werden. Zudem wurde die Möglichkeit geschaffen, später zusätzliche Warteplätze für Feederschiffe einzurichten, was das Verkehrsaufkommen in diesem stark frequentierten Hafenbereich reduzieren wird.

Der Vorhafen ist die Zufahrt zu den Hafenumschlagsflächen in Steinwerder. Durch seine Lage am Hauptstrom der Norderelbe und die ehemaligen Ufergeometrien existierten bis zu dem nun abgeschlossenen Umbau Strömungsverhältnisse, die Restriktionen für die Ein- und Ausfahrt großer Schiffe zur Folge hatten. Dank der neuen Situation können die Restriktionen für 370-Meter-Schiffe auf Fahrzeuge von bis zu 400 Metern angewendet werden.

„Die erweiterte Vorhafen-Einfahrt macht den Schiffsverkehr nicht nur effizienter, sondern auch planbarer und sicherer“, sagt Jens Meier, Vorsitzender der Geschäftsführung der HPA. „Mit dieser nun optimalen wasserseitigen Zugänglichkeit haben wir die Hafeninfrastruktur um einen Baustein ergänzt, der die Wettbewerbsfähigkeit des Hamburger Hafens sowohl zugunsten der Container- als auch Kreuzschifffahrt weiter stärken wird“, so Meier weiter.

Frank Horch, Senator für Wirtschaft, Verkehr und Innovation: „Wir entwickeln den Hafen in die Zukunft. Dafür muss die Infrastruktur mitwachsen und ausgebaut werden. Dieses Projekt ist ein wichtiger Baustein auf diesem Weg. Sowohl die Reedereien als auch die Terminals werden davon in besonderem Maße profitieren.“

Im Wesentlichen bestand das Projekt aus drei Baumaßnahmen:

1.    Im Bereich Tollerort wurde eine vier Hektar große Landspitze zurückgebaut und mehr Wasserfläche geschaffen. Mit dem hierbei gewonnenen Aushub wurde der restliche Kohlenschiffhafen verfüllt, was dem Containerterminal Tollerort (CTT) und dem Klärwerk Köhlbrandhöft zusätzliche Flächen verschafft. Für zukünftige Hafenentwicklungen und weitere Infrastrukturmaßnahmen wurde aus den Böden aus dem Rückbau der Tollerort-Spitze in unmittelbarer Nachbarschaft auf dem Kuhwerder-Terminal ein Bodenzwischenlager errichtet.

2.    Am Tollerort-Nordufer wurden neue Vorsetze gebaut. Sie bestehen aus einem zirka 250 Meter langen Kaimauerbauwerk, das von der Nordost-Ecke der Tollerort-Spitze ausgehend im westlichen Bereich in eine zirka 350 Meter lange Böschung übergeht. Die bereits bestehende Kaimauer am Nordende des Europakais wurde durch eine zirka 90 Meter lange vorgebaute Kaimauerkonstruktion verstärkt. 

3.    Auch die bestehende umlaufende Kaimauer am Lotsenhöft wurde verstärkt, indem ihr eine zirka 160 Meter lange Kaimauerkonstruktion vorgebaut wurde.  

Damit sind die Voraussetzungen für einen Manövrierraum von 450 Metern Durchmesser, eine flexiblere Liegeplatzvergabe und eine erhöhte nautische Sicherheit im Bereich Tollerort erfüllt.

 

(15.2.2017) Containerumschlag erreicht in 2016 ein Plus von 1,0 Prozent/ Mit 2,4 Millionen TEU Rekordergebnis im Seehafenhinterlandverkehr auf der Schiene erzielt

Deutschlands größter Universalhafen hat 2016 im Seegüterumschlag den Turnaround geschafft und erreicht in den Segmenten Stückgut und Massengut ein Umschlagvolumen von 138,2 Millionen Tonnen. „Der Seegüterumschlag im Hamburger Hafen hat sich gefestigt und weist 2016 mit einem Plus von 0,3 Prozent wieder einen Aufwärtstrend auf. Ein stärkerer Stückgutumschlag gleicht im Gesamtergebnis den leichten Rückgang beim Massengutumschlag aus. Der Hamburger Hafen sieht auch für 2017 einer positiven Entwicklung entgegen“, sagt Axel Mattern, Vorstand Hafen Hamburg Marketing e.V. Auch die erfolgreiche Entwicklung beim Seehafenhinterlandverkehr auf der Schiene wird fortgesetzt. „Hamburg baut seine Position als führender europäischer Eisenbahnhafen weiter aus. Im Jahr 2016 wurden 46,4 Millionen Tonnen Güter (+1,5 Prozent) und 2,4 Millionen TEU (+2,4 Prozent) per Bahn in oder aus dem Hafen transportiert. Wir freuen uns über dieses Rekordergebnis. Der Anteil der auf der Schiene transportierten Güter konnte erneut gesteigert werden und liegt jetzt bei 46,6 Prozent“, so Ingo Egloff, Vorstand Hafen Hamburg Marketing e.V.

Der Containerumschlag konnte nach zunächst verhaltenem Start am Anfang des Jahres im Laufe der zweiten Jahreshälfte zulegen und erreichte nach zwölf Monaten mit 8,9 Millionen TEU ein Plus von 1,0 Prozent. Das containerisierte Ladungsvolumen kam mit 91,7 Millionen Tonnen auf ein Plus von 1,2 Prozent. Der für den Hamburger Hafen besonders bedeutende Containerverkehr mit Asien verzeichnete mit 4,7 Millionen TEU ein Plus von 1,3 Prozent. Auch der in Hamburg dominierende Containerumschlag mit chinesischen Häfen entwickelte sich mit 2,6 Millionen TEU positiv und erreichte ein Plus von 1,6 Prozent. Die Containerverkehre mit den Fahrtgebieten in Nord- und Südamerika lieferten insgesamt mit 1,2 Millionen TEU ein Wachstum von 2,9 Prozent. Das Containerfahrtgebiet Europa blieb mit 2,6 Millionen TEU auf Vorjahresniveau. Erfreulich ist die Entwicklung Russlands, das im Containerverkehr mit 453.000 TEU ein Plus von 4,5 Prozent erreichte. „Russland nimmt trotz der unverändert geltenden Sanktionen wieder Rang zwei (2015: Rang drei) unter den wichtigsten Handelspartnern des Hamburger Hafens im Containerverkehr ein“, sagt Ingo Egloff. Nach wie vor bewirkten die Direktanläufe von Containerliniendiensten in Göteborg und Danzig Rückgänge im seeseitigen Containerverkehr Hamburgs mit Schweden (243.000 TEU/ -10,6 Prozent) und Polen (214.000 TEU / -9,7 Prozent). Mit insgesamt 1,8 Millionen TEU blieben die Containerverkehre mit der Ostsee aber trotzdem auf Vorjahresniveau. Erfreulich bleibt die unverändert wachsende Bedeutung Indiens, das mit 241.000 TEU (+2,0 Prozent) inzwischen Position zehn im Ranking der Top-Handelspartner im Containerverkehr Hamburgs einnimmt. Ebenfalls positive Umschlagentwicklungen sind im Containerverkehr mit den USA (363.000 TEU/ +11,1 Prozent), Großbritannien (246.000 TEU/ +12,6 Prozent), den Vereinigten Arabischen Emiraten (234.000 TEU/ +11,1 Prozent) und Mexiko (74.000 TEU/ +17,8 Prozent) zu verzeichnen.

Die Containerumschlagbilanz des Hamburger Hafens weist für das Jahr 2016 sowohl beim Import als auch beim Export Wachstum aus. Auf der Importseite wurde mit 4,6 Millionen TEU ein Plus von 1,2 Prozent und auf der Exportseite mit einem Containerumschlag von 4,3 Millionen TEU ein Plus von 0,7 Prozent erreicht. „Trotz der geringeren Transhipment-Containerverkehre mit Feederschiffen von und nach Schweden und Polen, gab es im Gesamtumschlagergebnis des Hafens beim Import und Export einen Aufwärtstrend zu verzeichnen. Den Zuwachs brachten vor allem die Containerverkehre mit Asien und Amerika“, erläutert Mattern.

Beim Massengutumschlag, der im Jahr 2016 ein Umschlagergebnis von 44,9 Millionen Tonnen (-1,3 Prozent) in Hamburg ausmachte, entwickelten sich dagegen erneut die Importe und Exporte unterschiedlich. Auf der Importseite wurde mit insgesamt 33,4 Millionen Tonnen ein Plus von 3,0 Prozent erreicht. Auf der Exportseite blieb der Massengutumschlag mit insgesamt 11,5 Millionen Tonnen (-11,9 Prozent) unter dem Vorjahresergebnis. Für Wachstum beim Import sorgte mit 4,3 Millionen Tonnen (+7,8 Prozent) das Umschlagsegment Sauggut (Ölsaaten, Getreide, Futtermittel) und mit insgesamt 10,7 Millionen Tonnen (+9,7 Prozent) das Segment Flüssigladung. Hier waren es vor allem die Mineralölprodukte, die mit insgesamt 9,7 Millionen Tonnen für ein Plus von 29,4 Prozent sorgten. Der Greifergutumschlag von überwiegend Kohle und Erze blieb mit 18,5 Millionen Tonnen
(-1,4 Prozent) leicht unter dem Vorjahresergebnis. Die mit 11,5 Millionen Tonnen (-11,9 Prozent) rückläufige Entwicklung beim Export in den Umschlagsegmenten Sauggut, Flüssigladung und Greifergut hat unterschiedliche Ursachen. So ist neben einem erntebedingten Rückgang der Getreideexporte, die mit 3,2 Millionen Tonnen (-23,2 Prozent) deutlich schwächer als im besonders starken Vorjahr ausfielen, mit 2,2 Millionen Tonnen (-20,6 Prozent) auch ein Rückgang bei den Exporten von Mineralölprodukten zu verzeichnen. Das schwächere Umschlagergebnis ist in erster Linie mit der Schließung einer großen Hamburger Raffinerie zu erklären, deren Exporte von Mineralölprodukten nun wegfallen. Das Segment Greifergut erreichte mit 3,5 Millionen Tonnen (-0,5 Prozent) annähernd das Ergebnis aus dem vergleichbaren Vorjahreszeitraum.

Der nicht-containerisierte Stückgutumschlag, von zum Beispiel großen Anlagenteilen und rollender Ladung, blieb 2016 mit insgesamt 1,5 Millionen Tonnen (-11,0 Prozent) unter dem Vorjahresergebnis. Auf der Importseite, die 518.000 Tonnen (-9,7 Prozent) erreichte, konnten wachsende Umschlagmengen bei Südfrüchten (182.000 Tonnen/ +1,7 Prozent) und restlicher konventioneller Ladung, wie zum Beispiel große Maschinen, die Rückgänge bei Papier, Holz, Metall und Kraftfahrzeugen nicht wettmachen. Im Versand konventioneller Stückgüter, für den insgesamt 1,0 Millionen Tonnen (-11,6 Prozent) ermittelt wurden, konnte das Wachstum bei Holz, Eisen und Stahl nicht den Rückgang bei der Ausfuhr von Kraftfahrzeugen ausgleichen.

Rekordergebnis im Seehafenhinterlandverkehr auf der Schiene

Die beiden Hafen Hamburg Marketing Vorstände Ingo Egloff und Axel Mattern wiesen anlässlich der Hafen Hamburg Jahrespressekonferenz daraufhin, dass sich der Seegüterumschlag im Universalhafen Hamburg stabilisiert hat und eine Aufwärtsentwicklung offenkundig sei. Hamburg kann im ausgeprägten Wettbewerb mit den anderen Haupthäfen Nordeuropas eine besonders gute Entwicklung der Seehafenhinterlandverkehre aufweisen. Die mit der Eisenbahn in und aus dem Hamburger Hafen transportierte Gütermenge von 46,4 Millionen Tonnen erreichte gegen den Trend der insgesamt im Schienengüterverkehr Deutschlands eher rückläufigen Mengen ein Plus von 1,5 Prozent. Die Anzahl der auf der Schiene transportierten Container kletterte um 2,4 Prozent auf 2,4 Millionen TEU. Im Modal Split des Hamburger Hafens baut die Eisenbahn ihren Anteil bei Containertransporten von 41,6 Prozent auf 42,3 Prozent weiter aus. Mehr als 200 Güterzüge erreichen oder verlassen täglich Europas größten Eisenbahnhafen und verbinden Hamburg mit allen Wirtschaftsregionen im Binnenland. „Die im europäischen Hafenvergleich höchste Anzahl an Verbindungen und die hohe Frequenz an Zugabfahrten von und nach Hamburg sind für die schnelle Abwicklung von Export- und Importgütern der Verlader aus Industrie und Handel von Vorteil“, sagt Egloff.

Die Fahrrinnenanpassung der Elbe wird kommen

Um den Hamburger Hafen weiterhin in seinen vielfältigen Funktionsbereichen auszubauen und wettbewerbsfähig zu halten, ist die Modernisierung und der Ausbau einer leistungsfähigen Infrastruktur für den Gütertransport per Bahn, Lkw, Binnen- und Seeschiffschiff von größter Bedeutung. „Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat mit seinem Urteil vom 9. Februar 2017 die Notwendigkeit der Fahrrinnenanpassung ausdrücklich unterstrichen“, sagt Jens Meier, Geschäftsführer der Hamburg Port Authority (HPA). Die Fahrrinnenanpassung werde kommen. Nun gehe es noch darum, das Verfahren zu ergänzen. „Wir konzentrieren uns jetzt darauf, die Fragen zu möglichen Schwankungen beim Salzgehalt der Elbe zu klären und im Rahmen der habitatschutzrechtlichen Verträglichkeitsprüfung auch Anforderungen an zusätzliche Ausgleichsflächen in den Planungen zu berücksichtigen.“ Die zuständige Projektgruppe werde mit Hochdruck daran arbeiten, für eine konkrete Aussage zum Zeitrahmen sei es jedoch derzeit noch zu früh. Das Bundesverwaltungsgericht hatte in seinem Urteil klargestellt, dass der gesamte Planungsvorgang keine Mängel aufwies und die Einwände der Umweltverbände hinsichtlich der wasserbaulichen Maßnahmen nicht durchgreifen. Auch die europäische Wasserrahmenrichtlinie sei eingehalten worden. Lediglich beim Schutz einer Pflanze, des Schierlings-Wasserfenchels, und bei der Ausweisung von Kohärenzflächen müsse nachgebessert werden, dann sei die Maßnahme umzusetzen. „Damit ist klar, dass die Fahrrinnenanpassung kommt, aber wir bedauern den erneuten Zeitverlust bei der Umsetzung der Maßnahme. Wichtig ist aber: Für die Schifffahrt auf der Elbe und den Betrieb im Hamburger Hafen ändert sich nichts. Wir waren bisher in der Lage, die größten Containerschiffe abzufertigen, das wird auch in Zukunft so sein. Eine Verschlechterung tritt somit nicht ein“, betont Egloff.

Der Hamburger Hafen ist Deutschlands größter Universalhafen und sichert mehr als 156.000 Arbeitsplätze in der Metropolregion Hamburg. Der Hafen ist auch ein wichtiger Industriestandort und mit einer Bruttowertschöpfung von 21,8 Milliarden Euro von großer Bedeutung für die gesamte deutsche Volkswirtschaft. Für das Jahr 2017 rechnet die Marketingorganisation des Hamburger Hafens mit einem Seegüterumschlag auf Vorjahresniveau.

 

 

(9.2.17) Mit Bedauern nehmen die Hamburger Schiffsmakler die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts wahr. Hierzu sagt der Vorsitzende der Vereinigung Hamburger Schiffsmakler und Schiffsagenten e.V., Christian Koopmann: „Es ist schon sehr traurig, dass es nicht mehr gelingt, für die Zukunft des Hamburger Hafens wichtige Projekte aufgrund komplexer Rechtsvorgaben sauber zu planen und zeitnah umzusetzen. Es ist nun auch zu prüfen, warum so etwas in anderen europäischen Häfen gelingt, die deutschen Planungsbehörden aber regelmäßig Schwierigkeiten haben.“

Die erneute Verzögerung sollte aus Sicht der VHSS daher auch dazu genutzt werden, um die Prozesse der an der Planung beteiligten Einheiten kritisch zu hinterfragen.

Koopmann verwies in diesem Zusammenhang auf die positiven Auswirkungen solcher Maßnahmen für die Häfen. „Ohne die Scheldeanpassung wäre Antwerpen der deutliche Zuwachs in den letzten Jahren nicht gelungen. Daher ist der Plan zur Fahr-rinnenanpassung auf der Elbe weiterhin richtig und für die Sicherung der Wettbewerbsposition Hamburgs unverzichtbar.“
 
Nach Aussage Koopmanns ist nicht zu vergessen, dass der Warentransport per Schiff nach wie vor die umweltfreundlichste Variante der Güterbeförderung darstellt.  So gesehen, komme der Entscheidung für die Anpassung der Fahrrinne sowie des Ausbaus des Hafens auch eine ökologische Komponente zu. 

Die Planfeststellungsbeschlüsse für den Fahrrinnenausbau von Unter- und Außenelbe sind wegen Verstößen gegen das Habitatschutzrecht rechtswidrig und nicht vollziehbar. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig heute entschieden. Die weitergehenden Klageanträge auf Aufhebung der Planfeststellungsbeschlüsse hat das Gericht abgewiesen. 

Die habitatschutzrechtliche Verträglichkeitsprüfung für die nach der FFH-Richtlinie besonders geschützte und nur an der Elbe vorkommende Pflanzenart Schierlings-Wasserfenchel wird den strengen Schutzanforderungen nicht in jeder Hinsicht gerecht. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass die Beeinträchtigungen des Schierlings-Wasserfenchels durch einen vorhabenbedingten Anstieg des Salzgehalts unterschätzt worden sind, weil den Prüfungen ein nicht ausreichend vorsorglicher Oberwasserabfluss zugrunde gelegt wurde. Teilweise zu beanstanden sind auch die Regelungen der Planfeststellungsbeschlüsse zur Kohärenzsicherung. Für die auf niedersächsischem Gebiet vorgesehenen Kohärenzmaßnahmen lässt sich nicht feststellen, dass sie über die Maßnahmen des Gebietsmanagements hinausgehen, die unabhängig von dem Ausbauvorhaben ohnehin ergriffen werden müssen. Die durch gesonderten Planfeststellungsbeschluss zugelassene Maßnahme „Spadenlander Busch/Kreetsand“ scheidet als Kohärenzmaßnahme aus, weil sie ausdrücklich als Maßnahme des Gebietsmanagements qualifiziert und genehmigt worden ist. Eine Doppelverwertung als Standard- und Kohärenzmaßnahme ist habitatschutzrechtlich unzulässig. Diese Mängel können aber geheilt werden und führen daher nicht zur Aufhebung der Planfeststellungsbeschlüsse.

Die sonstigen Rügen der Kläger greifen nicht durch. Die Planfeststellungsbeschlüsse leiden weder an beachtlichen Verfahrensmängeln noch an weiteren materiell-recht-lichen Fehlern. Eine erneute Öffentlichkeitsbeteiligung war im ergänzenden Verfahren nicht erforderlich. Die Prognosen der Bundesanstalt für Wasserbau zu den hydro- und morphodynamischen Auswirkungen des Vorhabens sind nicht zu beanstanden. Das Vorhaben ist planerisch gerechtfertigt, die Planfeststellungsbehörden durften angesichts der Entwicklung der Schiffsgrößen von einem entsprechenden Verkehrsbedarf ausgehen. Erhebliche Beeinträchtigungen weiterer geschützter Arten, etwa der Finte oder von Brutvögeln, haben die Planfeststellungsbehörden zu Recht verneint. Die habitatschutzrechtliche Alternativenprüfung begegnet ebenfalls keinen Bedenken, namentlich mussten sich die Vorhabenträger nicht auf eine Hafenkooperation verweisen lassen. Das Vorhaben verstößt auch weder gegen das wasserrechtliche Verschlechterungsverbot noch läuft es dem Verbesserungsgebot zuwider. Mögliche Beeinträchtigungen der in erster Linie maßgeblichen biologischen Qualitätskomponenten sind nicht so gravierend, dass sie zu einer Verschlechterung im Sinne der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union führen.

BVerwG 7 A 2.15 - Urteil vom 09. Februar 2017

(8.2.17) BIMCO will be hosting a joint webinar with FONASBA on the new Agency Appointment Agreement form on Monday 20th February at 13.00 GMT (14.00 CET/08.00 US East Coast). FONASBA President John Foord FICS, ITIC Claims Director Andrew Jamieson and BIMCO Documentary Committee Member Han van Blanken will introduce the new form, discuss its implications and uses for ship owners and ship agents and then take questions sent in by the audience. This will then be followed by a short presentation by General Manager Jonathan C. Williams FICS on the FONASBA Quality Standard. Full details of how to register for the webinar can be downloaded from the FONASBA website at: www.fonasba.com/documentation

(1.2.2017) Zum letzten Prüfungsdurchgang der Schifffahrtkaufleute sind in diesem Januar 129 Prüf-linge angetreten. Davon waren 51 weiblich, 78 männlich. 68 Prüflinge hatten den Schwer-punkt  Linie, 61 Tramp. Leider fielen fünf Kandidaten durch, so dass am 26. Januar 2017 „nur“ 124 junge Schifffahrtskaufleute mit einer Abschiedsfeier an der Berufsschule verabschiedet wurden.

Die Note „Sehr gut“ erreichten drei Prüflinge, nämlich Frau Frau Jule Hansen (MAERSK DEUTSCHLAND) mit 464 Punkten, Herr Herr Steffen Sauerborn (MAERSK DEUTSCHLAND) mit 463 Punkte und Herr Tom Könemann (SAL Heavy Lift) mit der 460 Punkten. Der Median lag bei 385 von 500 möglichen Punkten. Die Durchschnittsnote liegt somit bei 2,7. 

Im Namen des Nautischen Vereins zu Hamburg, des Vereins Hamburger Rheder e.V. sowie der Vereinigung Hamburger Schiffsmakler und Schiffsagenten e.V. überreichte

Kapt. Christian Suhr die Goldmünzen an die Prüfungsbesten.Ausgezeichnet wurden im Bereich Linie Frau Jule Hansen (MAERSK DEUTSCHLAND) und im Bereich TRAMP Herr Tom Könemann (SAL Heavy Lift). Wir gratulieren allen Absolventen und wünschen Ihnen viel Erfolg für die Zukunft!

(17.1.17) Am 17.01.2017 gegen 04:15 Uhr kam es auf dem Bulk Carrier „Cape Leonidas“ (292 m lang, 45 m breit) auf Höhe Bielenberg zu einer schiffsbedingte Betriebsstörung. Nach Ankerwurf lag das Schiff zunächst auf Höhe der Tonne 88 vor Kollmar/Steindeich am nördlichen Fahrwasserrand. Durch Einsatz von 4 Schleppern konnte das Fahrzeug mittlerweile ins Hauptfahrwasser verzogen werden. Es liegt dort nicht auf Grund.

Das Fahrzeug befand sich auf dem Weg von Narvik nach Hamburg (Hansaport) und hat einen Tiefgang von 15,1 m. Die Schifffahrt auf der Unterelbe von und nach Hamburg ist derzeit gesperrt. Es ist geplant, das Fahrzeug über die Niedrigwasserphase auf die südliche Fahrrinnenseite zu verschleppen, um den Schiffsverkehr eingeschränkt wieder freigeben zu können.

Eine Gefahr des Sinkens bzw. einer Gewässerverunreinigung bestand zu keiner Zeit. Die Sicherheit und Leichtigkeit des Schiffsverkehrs wurde und wird durch das Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Hamburg durch die ergriffenen Maßnahmen zu jeder Zeit sichergestellt.

(16.1.17) Der Brexit bringt auch Vorteile mit sich: Der geänderte Wechselkurs EUR-GBR ermöglicht es der Hamburger Berufsschule, die berufsorientierte Studienreise nach London um 100 EUR günstiger anzubieten (650 statt 750 EURO).

Die Reise findet in der Zeit vom 14.-19. Mai 2017 statt. Das Anmeldeformular ist unter http://www.hbt-schule.de/wp-content/blogs.dir/sites/110/2016/10/bewerbungsformular-london-2017.pdf abrufbar. Die Anmeldefrist läuft noch bis zum 15. Februar 2017.

Bei weiteren Fragen zur Reise wenden Sie sich doch bitte direkt an die Berufsschule (shahn@hbt-hh-schule.de).

(20.12.16) Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat in der nun zu Ende gegangenen mündlichen Verhandlung drei Tage rechtliche und fachliche Fragen im Zusammenhang mit der Fahrrinnenanpassung von Unter- und Außenelbe für 14,5 m tiefgehende Containerschiffe intensiv erörtert. Hamburg und der Bund konnten ihre Argumente darstellen und die in fundierten Untersuchungen ermittelten Ergebnisse belegen. Der Termin zur Urteilsverkündigung wurde auf den 9. Februar 2017 festgelegt.

Die erörterten Rechtsfragen betrafen teilweise rechtliches Neuland. So wird in der anstehenden Entscheidung des Gerichts über die „Elbvertiefung“ z. B. erstmalig nachzulesen sein, wie deutschlandweit der Rechtsrahmen für Gewässerbewirtschaftung und Gewässerschutz anzuwenden ist.

Nach eigenen Aussagen sei die HPA darauf vorbereitet, im Fall eines positiven Urteils unverzüglich mit den Arbeiten zu beginnen.