Meilenstein auf dem Weg zur Fahrrinnenanpassung - Ausgleichsfläche für den Schierlings-Wasserfenchel identifiziert

(16.6.2017) Am 23.05.2017 hat das Bundesverwaltungsgericht die schriftliche Urteilsbegründung zur Gerichtsentscheidung vom 09.02.2017 an die Parteien des Rechtsstreits zugestellt. Die Verwaltungen von Bund und Hamburg arbeiten seit Februar bereits daran, die letzten Bedenken des Gerichts auszuräumen und in einem ergänzenden Verfahren zu beheben. Dazu enthält die Urteilsbegründung einige Klarstellungen, die diese Arbeit erleichtern. Als wesentlicher Teil dieser Arbeiten muss das Ausgleichskonzept für Bestandsverluste des Schierlings-Wasserfenchels um eine Maßnahme ergänzt werden. Im Bereich der Billwerder Insel wurde eine hierfür geeignete Fläche gefunden.

Das Bundesverwaltungsgericht hatte in seinem Urteil die ursprünglich für den Ausgleich ausbaubedingter Verluste des Schierlings-Wasserfenchels vorgesehene, gemäß europäischem Naturschutzrecht erforderliche Kohärenzsicherungsmaßnahme „Kreetsand“ nicht anerkannt, da es sich hierbei aus rechtlicher Sicht um eine Maßnahme des Gebietsmanagements handele, die ohnehin durchgeführt werde. Daher ist es eine wesentliche Aufgabe auf dem Weg zu einem endgültigen Baurecht, eine alternative Kohärenzmaßnahme zu planen, durch die zusätzlicher Lebensraum für den Schierlings-Wasserfenchel entsteht. Hierfür kommen Bereiche in Frage, in denen Tideverhältnisse herrschen, die dem Schierlings-Wasserfenchel eine stabile und weitgehend ungestörte Entwicklung ermöglichen.

Die Behörden Hamburgs und des Bundes haben mehrere mögliche Maßnahmengebiete geprüft, um eine als Kohärenzsicherungsmaßnahme geeignete Fläche zu finden. Unter Berücksichtigung des erreichbaren Kompensationsumfangs für den Schierlings-Wasserfenchel, der technischen Machbarkeit und der ökologischen Auswirkungen erwies sich das Gebiet Billwerder Insel als besonders gut geeignet. Dort sollen mehrere alte, nicht mehr in Betrieb befindliche Absetzbecken der Hamburger Wasserwerke an das Tidegeschehen angeschlossen werden. Die ehemaligen Speicherbecken werden mit Prielen, Wattflächen und Inseln so gestaltet, dass sie in Zukunft gute Lebensbedingungen für den Schierlings-Wasserfenchel bieten.

Senator Frank Horch: „Ich bin froh, dass es gelungen ist, mit der Billwerder Insel zügig eine geeignete Fläche zur Entwicklung des Schierlings-Wasserfenchels zu finden. Wir haben damit einen weiteren Meilenstein erreicht. Es ist nun Aufgabe der Planer, diese Maßnahme planerisch rasch weiter zu konkretisieren. Wir unterrichten auch die EU-Kommission über das Urteil und die neue Maßnahme „Tideanschluss Billwerder Insel“. Zudem haben wir die anerkannten Naturschutzverbände über unsere Planungen im Bereich der Billwerder Insel informiert und diese darüber hinaus zu einem Gespräch eingeladen.“

Prof. Dr-Ing. Hans-Heinrich Witte, Präsident der Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt: „Gemeinsam mit Hamburg bereiten wir gewissenhaft die technischen Planungen vor und führen die notwendigen Umweltuntersuchungen durch, mit dem Ziel eine rechtssichere Planfeststellung zu erreichen. Ebenso intensiv und gründlich bearbeiten wir die wenigen vom Gericht aufgezeigten Mängel für das anstehende ergänzende Verfahren.“