Urteil zur Fahrrinnenanpassung wird im neuen Jahr erwartet

(20.12.16) Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat in der nun zu Ende gegangenen mündlichen Verhandlung drei Tage rechtliche und fachliche Fragen im Zusammenhang mit der Fahrrinnenanpassung von Unter- und Außenelbe für 14,5 m tiefgehende Containerschiffe intensiv erörtert. Hamburg und der Bund konnten ihre Argumente darstellen und die in fundierten Untersuchungen ermittelten Ergebnisse belegen. Der Termin zur Urteilsverkündigung wurde auf den 9. Februar 2017 festgelegt.

Die erörterten Rechtsfragen betrafen teilweise rechtliches Neuland. So wird in der anstehenden Entscheidung des Gerichts über die „Elbvertiefung“ z. B. erstmalig nachzulesen sein, wie deutschlandweit der Rechtsrahmen für Gewässerbewirtschaftung und Gewässerschutz anzuwenden ist.

Nach eigenen Aussagen sei die HPA darauf vorbereitet, im Fall eines positiven Urteils unverzüglich mit den Arbeiten zu beginnen.